AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der BauerPharm GmbH & Co. KG, Niederbergische Allee 15, 42781 Haan


§ 1
Geltungsbereich

1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BauerPharm GmbH & Co. KG“ (im Folgenden: „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Angebote, Verträge oder Vereinbarungen zwischen der BauerPharm GmbH & Co. KG (im Folgenden: „BauerPharm“) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden: „Besteller“). Jegliche Vereinbarung zwischen BauerPharm und dem Besteller, die von den AGB abweicht, bedarf der Schriftform, auf § 11 Abs. 2 wird verwiesen.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht und werden nicht Vertragsbestandteil. Einer Einbeziehung wird durch BauerPharm schon jetzt widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und BauerPharm nicht erneut ausdrücklich widerspricht.

3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen BauerPharm und dem Besteller, sofern der Besteller ein Unternehmer, der das Vertragsverhältnis in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit eingeht, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

4. Der Besteller erkennt diese AGB uneingeschränkt durch die Annahme einer Lieferung von BauerPharm an. Darüber sind die AGB auf der Homepage www.bauerpharm. de abrufbar. Auf Anforderung erhält der Besteller die AGB in der aktuell gültigen Fassung ausgehändigt, wobei sie auch für den Fall der Nichtaushändigung uneingeschränkt für die Rechtsbeziehung zwischen BauerPharm und dem Besteller gelten.

5. Da BauerPharm weder Hersteller gemäß § 4 Nr. 14 Arzneimittelgesetz (AMG) noch Hersteller im Sinne von § 3 Nr. 15 Medizinproduktegesetz (MPG) ist, hat der Besteller etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmen geltend zu machen.

§ 2
Vertragsschluss

1. Sämtliche Angebote von BauerPharm sind freibleibend und unverbindlich, unabhängig davon ob sie durch Preislisten, Werbeschreiben, Kataloge oder ähnlichem abgegeben werden.

2. Die Bestellung von Ware durch den Besteller gilt als dessen verbindliches Vertragsangebot. BauerPharm ist berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann durch Bekanntgabe einer ausdrücklichen, als solche bezeichneten Auftragsbestätigung (Annahme), die in Schrift- oder Textform verfasst werden kann, oder durch die Auslieferung der Ware an den Besteller erfolgen.

3. Der konkrete Kaufgegenstand ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn BauerPharm eine entsprechende Erklärung in Schriftform abgibt.

§ 3
Preise

1. Maßgeblich ist die Preisliste, die am Tag des Eingangs der Bestellung bei Bauer- Pharm Gültigkeit hat. Bei den ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettopreise. Die Kosten für Verpackung, Porto und Versand trägt BauerPharm.

2. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung bzw. Abnahme der Ware. BauerPharm ist jedoch berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein entsprechender Vorbehalt ist spätestens mit der Auftragsbestätigung zu erklären. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils gesetzlichen geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vorbehalten bleibt. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins unberührt.

3. Soweit BauerPharm die Ware in Mehrweg-Transportbehältern, Mehrweg-Kühlboxen oder sonstigen Leihverpackungen zur Verfügung stellt, bleiben diese Eigentum von BauerPharm. Sie sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich auf eigene Kosten zurückzugeben, sobald BauerPharm die Rückgabe verlangt. Ansonsten übernimmt der Besteller auf eigene Kosten die Entsorgung der Verpackung.

4. Hat der Besteller seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Bauer- Pharm, ist er verpflichtet, bei der Bestellung BauerPharm seine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer mitzuteilen.

§ 4
Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang

1. Sämtliche Lieferungen von BauerPharm erfolgen ab Lager, das gleichzeitig den Erfüllungsort des Kaufvertrages zwischen BauerPharm und dem Besteller darstellt. Der Besteller kann aber verlangen, dass der Kaufgegenstand an einen anderen Bestimmungsort versandt wird. Grundsätzlich versendet BauerPharm Waren unter Einhaltung der „Leitlinien vom 5. November 2013 für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimittel“ (im Folgenden: GDP-Leitlinien). Die GDP-Leitlinien werden wesentlicher Bestandteil dieser AGB und sind abrufbar unter https://www.dqs.de/fileadmin/user_upload/Produkte/GDP/GDP_Leitlinien_vom_05.11.2013.pdf

2. Mit Übergabe des Kaufgegenstandes an ein Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller einen Dritten mit der Warenversendung beauftragt hat und BauerPharm die Ware diesem Dritten aushändigt.

3. Lieferfristen werden von BauerPharm bei der Annahme des Auftrags angegeben. BauerPharm befindet sich nicht in Verzug, wenn die Vertragserfüllung einschließlich der Belieferung des Bestellers durch höhere Gewalt oder Lieferstörungen bei Zulieferern von BauerPharm verzögert werden. In diesen Fällen wird BauerPharm den Besteller unverzüglich informieren und ihm den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen. Im Falle eines Verzuges ist der Schadenersatzanspruch des Bestellers gegen BauerPharm mit Ausnahme des Falls von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BauerPharm auf höchstens 5 % des Kaufpreises beschränkt.

§ 5
Obliegenheiten des Bestellers

1. Der Besteller hat jede von BauerPharm erhaltene Ware eigenverantwortlich und ausnahmslos auf etwaige Mängel und die Einhaltung der Arzneimittelsicherheit zu überprüfen, insbesondere, falls der Besteller den Kaufgegenstand an Dritte weiterzugeben beabsichtigt. Die Weitergabe ist nur in Originalverpackungen gestattet.

2. Der Kaufgegenstand ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern.

§ 6
Rückgaberecht des Bestellers

Unabhängig von § 6 ist der Besteller berechtigt, Ware, die er unmittelbar bei BauerPharm erworben hat, binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zurückzugeben, wenn BauerPharm nicht die vertraglich geschuldete Ware bereitgestellt hat oder die Verpackung beschädigt ist und es sich nicht um Transportschäden handelt. Die Beweislast dafür, dass es sich nicht um Transportschäden handelt, trägt der Besteller. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Retourenbedingungen von Bauer- Pharm.

§ 7
Gewährleistung

1. Der Besteller ist verpflichtet, seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachzukommen. Stellt er einen vermeintlichen Mangel fest, muss er diesen schriftlich unverzüglich rügen, andernfalls der Kaufgegenstand als genehmigt gilt und die Haftung von BauerPharm für den nicht bzw. nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen ist.

2. Ist der Kaufgegenstand mangelhaft, ist BauerPharm die Möglichkeit zur gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung zu geben, wobei in diesem Zusammenhang der beanstandete Kaufgegenstand zu Prüfungszwecken auszuhändigen ist. Der Besteller trägt in diesen Fällen das Transportrisiko der Hin- und Rücksendung des mangelhaften Kaufgegenstandes.

3. Verstößt der Besteller gegen seine Prüfungs- und Sorgfaltspflicht gemäß §§ 377, 381 HGB, besteht kein Gewährleistungsanspruch des Bestellers gegen Bauer- Pharm wegen dadurch verursachter Mängel des Kaufgegenstandes.

4. Mögliche Schadenersatzansprüche von Unternehmern für sogenannte Mangelfolgeschäden beschränken sich auf Schäden, die durch die Nichteinhaltung einer von BauerPharm abgegebenen Zusicherung entstanden sind.

5. Für die Verjährung etwaiger Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Bestellers ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Mangels gerichtlich geltend gemacht oder von BauerPharm ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

§ 8
Haftungsausschluss

1. BauerPharm haftet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei in diesen Fällen die Haftung von BauerPharm auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

3. Ein etwaiges Verschulden von BauerPharm hat der Besteller nachzuweisen.

§ 9
Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von BauerPharm.

2. Der Besteller ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufgegenstände vor vollständiger Bezahlung an Dritte zu verpfänden bzw. zur Sicherheit zu übereignen. Zur Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes im normalen Geschäftsverkehr ist er berechtigt, tritt jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Kaufpreises an BauerPharm ab; Bauer- Pharm nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.

3. Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, muss der Besteller auf seine Kosten gegen alle üblichen Risiken angemessen versichern und diese Ware sachgemäß lagern und pfleglich behandeln. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung gegenüber BauerPharm nachzuweisen.

4. Im Falle der Abtretung des Anspruchs des Bestellers im Rahmen der Weiterveräußerung bleibt der Besteller zum Einzug der Forderung nach der Abtretung berechtigt, solange er die Zahlungsansprüche gegenüber BauerPharm bedient. Die Befugnis von BauerPharm, abgetretene Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. BauerPharm wird von dieser Möglichkeit allerdings nur dann Gebrauch machen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Bauer- Pharm nicht ordnungsgemäß nachkommt, sich in Verzug befindet, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt einer dieser Fälle ein, so kann BauerPharm verlangen, dass der Besteller die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, BauerPharm die notwendigen Unterlagen aushändigt und Dritten gegenüber die Abtretung offenlegt.

5. Im Falle des Zahlungsverzugs ist BauerPharm berechtigt, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand vom Besteller heraus zu verlangen und ihn selber zu verwerten. BauerPharm behält sich vor, den Besteller auf eine etwaige Differenz zwischen Kaufpreis und Verwertungserlös in Anspruch zu nehmen.

6. Sofern Sicherheiten von BauerPharm die Forderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 20 % überschreiten, kann der Besteller die Freigabe von Sicherheiten verlangen.

7. Zu einer Aufrechnung gegenüber fälligen Kaufpreisansprüchen von BauerPharm ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn seine aufrechenbaren Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10
Datenschutz

1. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der BauerPharm ist Bestandteil dieser AGB.

2. Die Datenschutzerklärung kann unter www.bauerpharm.de abgerufen und ausgedruckt werden.

§ 11
Sonstige Bestimmungen

1. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtwirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung so weit wie möglich entspricht. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

3. Gerichtsstand ist Haan.